Ziemer Opthalmic Systems AG

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Ziemer Ophthalmology (Deutschland) GmbH / Ziemer Ophthalmic Systems AG
Allgemeine Geschäftsbedingungen und Limited Warranty Terms

Allgemeine Geschäftsbedingungen:

Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen der Ziemer Ophthalmology (Deutschland) GmbH (ZDE) und ihren Kunden. Diese AGB gelten gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen von Kunden, die von der ZDE nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt werden, werden nicht Vertragsbestandteil.

1.     Vertragsabschluss

  1. Alle Angebote der ZDE sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch die ZDE. Gleiches gilt für Ergänzungen, Abänderungen und Nebenabreden.
  2.  Außendienstmitarbeiter der ZDE werden lediglich als Vermittlungsvertreter tätig und sind nicht befugt, Verträge abzuschließen oder von diesen Liefer- und Zahlungsbedingungen abzuweichen. Zusagen der Außendienstmitarbeiter bedürfen stets einer schriftlichen Bestätigung durch die ZDE.
  3. Vereinbarungen, die zwischen der ZDE und dem Kunden zwecks Ausführung eines Vertrages getroffen werden, sind schriftlich niederzulegen. Nebenabreden sind nicht getroffen.
  4. Technische Verbesserungen bei bestellter Ware bleiben auch ohne Ankündigung und Abstimmung mit dem Kunden vorbehalten.

2.     Preise und Zahlungen; Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

  1. Aufträge, für die nicht ausdrücklich feste Preise vereinbart worden sind, werden zu den am Tage des Vertragsschlusses gültigen Listenpreisen der ZDE berechnet. Sämtliche Preise verstehen sich, sofern nichts anderes vereinbart ist, in Euro zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Kosten einer auf Wunsch des Kunden abgeschlossenen Frachtversicherung trägt der Kunde.
  2. Hat sich der Preis zum Zeitpunkt der Lieferung durch eine Änderung des Marktpreises oder durch Erhöhung der von in die Leistungserbringung einbezogenen Dritten verlangten Entgelte erhöht, wird der zu diesem Zeitpunkt gültige Listenpreis berechnet. Liegt dieser 20% oder mehr über dem vereinbarten Preis, hat der Kunde das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Dieses Recht muss unverzüglich nach Mitteilung des erhöhten Preises geltend gemacht werden.
  3. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug fällig.
  4. Wechsel oder Schecks gelten erst mit unwiderruflicher Gutschrift als Zahlung, diesbezügliche Kosten für Diskontierung und Einziehung sind vom Kunden zu tragen.
  5. ZDE ist mit Eintritt des Verzugs berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen, mindestens aber die von ihr selbst zu entrichtenden Zinsen. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt vorbehalten. 
  6. Die Außendienstmitarbeiter der ZDE sind zur Entgegennahme von Zahlungen ohne Vorlage einer schriftlichen Inkassovollmacht nicht berechtigt.
  7. Der Kunde darf gegen Forderungen der ZDE nur mit unbestrittenen, von der ZDE ausdrücklich anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur für Ansprüche aus demselben Vertragsverhältnis zu.

3.     Eigentumsvorbehalt / Versicherung

  1. Sämtliche Warenlieferungen der ZDE erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Die gelieferte Ware bleibt bis zur Erfüllung aller bestehenden oder zukünftigen Forderungen der ZDE gegen den Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, im Vorbehaltseigentum der ZDE. Dies gilt auch bei Aufnahme einer Forderung in eine laufende Rechnung oder nach Saldoziehung.
  2. Der Kunde ist berechtigt, die fraglichen Waren im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes zu verarbeiten und zu veräußern. Das gilt jedoch nur, solange er seinen Verpflichtungen gegenüber der ZDE fristgerecht nachkommt. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen der Vorbehaltsware sind dem Kunden untersagt. Eine Verarbeitung der gelieferten Ware erfolgt stets für die ZDE. Bei einer Verbindung mit anderen Gegenständen erhält die ZDE Miteigentum an neu entstehenden Gegenständen zu einem Anteil, der dem Wert der von ihr gelieferten Gegenstände im Verhältnis zum Gesamtwert der neu entstandenen Sache entspricht.
  3. Veräußert der Kunde die von der ZDE gelieferte Ware, so tritt er hierdurch schon jetzt, bis zur völligen Tilgung aller Forderungen der ZDE die aus der Veräußerung entstehenden Forderungen gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten an die ZDE ab. Das gilt auch für vom Kunden verarbeitete Ware. Wird die Vorbehaltsware mit anderen, der ZDE nicht gehörenden Waren, auch zu einem Gesamtpreis abgegeben, so erstreckt sich die Abtretung an die ZDE nur auf den Teil der Forderung, der dem Verhältnis des Wertes des (Mit-) Eigentums der ZDE entspricht. Der Kunde bleibt zur Einziehung der Forderungen berechtigt, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber der ZDE in voller Höhe und fristgerecht nachkommt. Auf Verlangen der ZDE ist der Kunde jederzeit verpflichtet, die Abtretung den Drittkäufern bekannt zu geben und der ZDE alle zur Geltendmachung ihrer Rechte erforderlichen Auskünfte zu geben und Unterlagen auszuhändigen.
  4. Bei einer Pfändung oder jeder anderen Beeinträchtigung der Rechte der ZDE durch Dritte, insbesondere bei Zugriffen auf die Vorbehaltsware, hat der Kunde den Dritten auf die Rechte der ZDE hinzuweisen und die ZDE unverzüglich zu benachrichtigen. Kosten und Schäden durch die Verletzung dieser Pflicht trägt der Kunde. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere Zahlungsverzug, ist die ZDE berechtigt und ermächtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Kunden zurückzunehmen. Soweit die Vorbehaltsware nicht mehr im Besitz des Kunden ist, tritt der Kunde schon jetzt die Herausgabeansprüche gegen Dritte an die ZDE ab. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung durch die ZDE liegt kein Rücktritt vom Vertrag vor, soweit zwingende, gesetzliche Vorschriften nicht entgegenstehen. Die ZDE gibt die ihr zustehenden Sicherheiten frei, soweit deren Wert die zu sichernden offenen Forderungen um mehr als 20% übersteigt.
  5. Der Weiterverkauf von Waren der ZDE außerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist nicht gestattet.
  6. Der Kunde haftet für Verlust oder Beschädigung der in seiner Verwahrung befindlichen Vorbehalts-, Konsignations- und Orderware. Der Kunde verpflichtet sich, diese zum vollen Warenwert gegen Feuer, Wasserschaden, Diebstahl und Beschädigung durch Dritte zu versichern. Etwaige Schadensfälle sind ZDE unverzüglich mitzuteilen. Ansprüche aus dem jeweiligen Versicherungsvertrag tritt der Kunde schon jetzt an die ZDE ab, bei Miteigentum im Verhältnis des Miteigentumsanteils der ZDE zu allen Miteigentumsanteilen. Die ZDE nimmt die Abtretung an.

4.     Mängelrüge

  1. Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach ihrem Eingang am Bestimmungsort zu untersuchen. Mängelrügen sind nur wirksam, wenn sie der ZDE unverzüglich, d.h. sofern im Einzelfall keine längere Frist gerechtfertigt ist, spätestens binnen 8 Werktagen nach ihrer Entdeckung schriftlich angezeigt werden. Zeigt sich ein bereits bei der Übergabe vorhandener Mangel erst später (verdeckter Mangel), so ist dieser ebenso unverzüglich und schriftlich nach seiner Entdeckung gegenüber der ZDE anzuzeigen.
  2. Wird eine Mängelrüge erhoben, ist die ZDE berechtigt, die gelieferte Ware beim Kunden zu untersuchen und an einer vom Kunden veranlassten Untersuchung der Ware durch einen Sachverständigen teilzunehmen.

5.     Gewährleistung, Verjährung
ZDE leistet im Rahmen der folgenden Bestimmungen Gewähr dafür, dass die gelieferte Ware zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs nicht mit Sach- oder Rechtsmängel behaftet sind.

  1. ZDE leistet nach eigener Wahl Gewähr für Sachmängel entweder durch Nachbesserung oder durch Ersatzlieferung.
  2. Der Kunde hat ZDE zur notwendigen Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung angemessene Zeit und Gelegenheit zu geben; andernfalls ist ZDE von der Haftung für die daraus entstehenden Folgen befreit.
  3. Wählt die ZDE die Nachbesserung und schlägt diese fehl, insbesondere, weil der Fehler nicht beseitigt werden kann oder für den Kunden oder ZDE weitere Nachbesserungsversuche unzumutbar sind, ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen. Ein Anspruch auf Ersatzlieferung besteht nicht.
  4. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr, gerechnet ab Ablieferung der Sache; die Verjährungsfrist im Falle eines Lieferregresses nach § 478 BGB bleibt hiervon unberührt.
  5. Die ZDE ist berechtigt, unaufgefordert zurückgesandte Ware auf Kosten und Gefahr des Kunden zurückzuschicken oder, soweit wirtschaftlich vertretbar, ersatzlos zu vernichten.
  6. ZDE haftet nicht für Schäden, die durch unsachgemäße Verwendung oder Behandlung, Lagerung, Transport, fehlerhafte Montage und Verbindung mit anderen Sachen durch den Kunden oder Dritte, natürliche Abnutzung, Nichteinhaltung erforderlicher Wartungsintervalle, ungeeignete Betriebsmittel sowie chemische, elektrische oder elektrotechnische Einflüsse außerhalb des Leistungs- und Einflussbereiches von ZDE entstanden sind.

6.     Warenrücknahme

  1. Zum Umtausch oder zur Zurücknahme von vertragsmäßig gelieferter Ware ist ZDE nicht verpflichtet, soweit hierzu keine gesetzliche Verpflichtung besteht.
  2. Soweit ZDE im Einzelfall einer Rücknahme solcher Ware zustimmt, geschieht dies aus Kulanz und verpflichtet ZDE nicht, in zukünftigen vergleichbaren Fällen ebenso zu verfahren.
  3. Die Rücknahme oder der Umtausch von Ware gemäß obig genanntem Punkt erfolgt nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von ZDE und setzt voraus, dass (i) die Ware unbeschädigt und originalverpackt ist, (ii) die Originalverpackung unbeschädigt und sauber ist, und dass (iii) die Haltbarkeit bei steril ausgelieferten Produkten noch mindestens eine ausreichende Zeit beträgt. ZDE erteilt für die zurückgenommene Ware eine nicht auszahlbare Gutschrift in Höhe von 80% des Kaufpreises, die mit der im Tausch gelieferten Ware oder künftigen Lieferungen und Leistungen verrechnet wird.

7.     Schadenspauschale
Wird ein Auftrag aus Gründen storniert, die der Kunde zu vertreten hat, so muss er an ZDE – unbeschadet der möglichen Geltendmachung eines höheren tatsächlichen Schadens – eine Entschädigung von 20% des Netto-Auftragswertes bezahlen oder nach seiner Wahl den Vertrag erfüllen. 

8.     Haftung, Verjährung

  1. Schadensersatzansprüche aus von der ZDE oder ihren Vertretern und Erfüllungsgehilfen verursachten Vertragsverletzungen und Verletzungen bei Vertragsverhandlungen sowie Ansprüche gegen die ZDE aus unerlaubter Handlung sind auf Fälle von grober Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt.
  2. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sogenannter Kardinalpflichten), im Falle des Leistungsverzuges oder einer von der ZDE oder seinen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen zu vertretenden Unmöglichkeit haftet die ZDE auch für einfache Fahrlässigkeit, wobei die Haftung auf den Ersatz typischer und vorhersehbarer Schäden begrenzt ist.
  3. Die Haftungsbeschränkungen nach diesem Abschnitt gelten nicht bei Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit und bei einer Haftung wegen Produktfehlern nach den Vorschriften des Produkthaftungs- oder Arzneimittelgesetzes.
  4. Vertragliche Schadensersatzansprüche des Kunden gegen ZDE verjähren in einem Jahr ab Übergabe der Ware.

9.     Versand, Gefahrtragung, Verpackung, Zoll

  1. Der Versand der Ware erfolgt ausschließlich auf Verlangen und Gefahr des Kunden.
  2. Falls keine besonderen Vereinbarungen getroffen worden sind, nimmt ZDE den Versand nach eigenem, billigem Ermessen vor. ZDE behält sich das Recht vor, Versandkostenpauschalen zu erheben; Zuschläge für eine Eilversendung gehen zu Lasten des Kunden. Sonderlieferungen werden nach Aufwand berechnet. Eine Sonderlieferung liegt vor, wenn der Kunde den Frachtführer, den Lieferweg oder die Lieferzeit bestimmt.
  3. Der Kunde verzichtet auf die Rücksendung von Transportverpackungen und verpflichtet sich zu deren ordnungsgemäßen Entsorgung. 
  4. Für die Einhaltung ausländischer Verpackungs- und Zollvorschriften haftet ZDE nicht.

10.   Lieferzeit

  1. Vom Kunden gewünschte Lieferzeiten sind nur verbindlich, wenn sie von ZDE schriftlich bestätigt werden. Wird die Ware auf Wunsch des Kunden diesem zugeschickt, so ist mit einer Lieferzeit von wenigstens zwei Wochen zu rechnen, auch wenn die Lieferung üblicherweise schneller bewirkt werden kann. Alle Vereinbarungen über die Lieferzeit für angenommene Aufträge stehen unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen Lieferung der Vorlieferanten der ZDE.
  2. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei unvorhersehbaren, außergewöhnlichen und trotz der nach den Umständen des Falles gebotenen und zumutbaren Sorgfalt nicht abwendbaren Ereignissen, wie z.B. Betriebsstörungen, Streik und Aussperrung, Epidemien oder Pandemien, Aus- und Einfuhrverboten, Nichterteilung oder Widerruf von Genehmigungen bzw. Erlaubnissen oder sonstigen behördlichen Maßnahmen oder bei allen Fällen von höherer Gewalt. Dies gilt auch, wenn eines der vorgenannten Ereignisse bei einem Zulieferer oder sonstigen Hersteller eintritt.

11.    Überlassung von Leih- und Mietgeräten, Haftung des Kunden
Dem Kunden leih- oder mietweise überlassene Produkte, die im Eigentum von ZDE stehen, und welche verloren gehen, zerstört werden oder aus anderen Gründen nicht mehr vertragsgemäß an ZDE zurückgegeben werden können, kann ZDE dem Kunden gemäß dem aktuellen Zeitwert in Rechnung stellen. Der Kunde wird auf Anfrage von ZDE den Verlust oder Untergang der Produkte auch schriftlich bestätigen.

12.   Elektrogeräte
Die Altgeräteentsorgung erfolgt nach geltendem Recht. 

13.   Aufstellung & Montage
Für jede Art von Aufstellung und Montage gelten, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, folgende Bestimmungen:

  1. Der Kunde hat auf seine Kosten nach Richtlinien von ZDE die Räumlichkeiten zur Montage vorzubereiten und dafür Sorge zu tragen, dass die notwendigen Stromanschlüsse und technischen Einrichtungen vorhanden sind.
  2. Vor Beginn der Montagearbeiten hat der Kunde die nötigen Angaben über die Lage verdeckt geführter Strom-, Gas- und Wasserleitungen oder ähnliche Anlagen, sowie die erforderlichen statischen Angaben unaufgefordert zur Verfügung zu stellen.
  3. Verzögert sich die Aufstellung, Montage oder Inbetriebnahme durch Umstände, die der Kunde zu vertreten hat (Gläubigerverzug), so hat der Kunde in angemessenem Umfang die Kosten für die Wartezeit und weitere erforderliche Reisen des Personals von ZDE zu tragen.

14.   Datenschutz
Die ZDE ist berechtigt, personenbezogene Daten über Kunden für Zwecke der eingegangenen Geschäftsverbindungen zu erheben, verarbeiten und zu speichern und entsprechend den gesetzlichen Datenschutzbestimmungen innerhalb der internationalen Ziemer Organisation zu verwenden. Wir verweisen für Informationen über Art, Umfang und Zweck der Erhebung und Speicherung der erforderlichen personenbezogenen Daten im Einzelnen auf die Allgemeine Datenschutzerklärung von ZDE, die unter folgendem Link abrufbar ist: https://www.ziemergroup.com/de/datenschutz/.

Stand: Version 4/ April 2024

Ziemer Ophthalmology (Deutschland) GmbH
Kronenstraße 38
DE-79211 Denzlingen, Deutschland
info-deutschland@ziemergroup.com
www.ziemergroup.com/de

Limited Warranty Terms

  1. General: Ziemer Ophthalmic Systems AG (hereinafter called "ZIEMER") warrants to the owner of a valid proof of purchase ("Consumer") that the products and all accessories provided by ZIEMER in the sales package, but excluding immaterial goods, ("Product") are free from material defects in materials, construction and workmanship, pursuant to the following terms and conditions, when installed and used normally and in accordance with operation instructions. This limited warranty extends only to the Consumer of Products purchased and used within the sales area covered by ZIEMER, other applicable agreements notwithstanding.

  2. Limited Warranty: During the limited warranty period, ZIEMER’s authorized service representatives will repair or replace, at written notice by the Consumer, at ZIEMER’s option, without charge, a Product which is not free from material defects in construction, material or workmanship ("Materially Defective Product") and therefore is unusable or defective. If ZIEMER repairs this product, ZIEMER may use new or refurbished replacement parts. If ZIEMER chooses to replace this product, ZIEMER may choose to replace it with a new or refurbished product of the same or similar design. ZIEMER will return repaired or replacement Product to Consumer in working condition only, if not agreed otherwise in writing. Replaced parts, modules or equipment will be returned into ZIEMER's property. Repair or replacement of Product, at ZIEMER’s option, is Consumer’s exclusive remedy.

  3. Duration of Limited Warranty Period: The Limited Warranty Period for the Product extends for one (1) year. The Limited Warranty period starts on the date of the delivery to the Consumer, at the latest on the date of issue of the delivery note from Distributor to Consumer, but ends at the latest fourteen (14) months from the date shown on the delivery note from ZIEMER to the Distributor. If ZIEMER repairs or replaces the Materially Defective Product under the terms and conditions of this limited warranty, this limited warranty also applies to repaired or replacement Products for a period of either (a) 90 days from the date repaired or replacement Product is shipped to Consumer or (b) the time remaining on the original one-year warranty, whichever is longer. For consumable products carrying an expiration date, the Limited Warranty ends, at the latest, at the date of expiration printed on the product packaging.

  4. Coverage of Limited Warranty: The limited warranty covers exclusively and only defects in material, construction or workmanship of the Products and does among others not cover: 

    a) Product that has been subjected to misuse, accident, incident, shipping or other physical damage, improper installation, abnormal operation or handling, neglect, inundation, fire, smoke, liquid intrusion in any form, chemical or electrolytic influences, normal indicated or excessive use; or
    b) Product that has been used by a non-authorized user; or
    c) Product that has been damaged due to repair, service, alteration, and use of parts other than ZIEMER's or modification by anyone other than an authorized service representative of ZIEMER; or
    d) Consumable or Disposable Products or components;
    e) Product to the extent that the problem experienced is caused by radiation in any form, signal conditions, network reliability or cable or antenna systems; or
    f) Product to the extent that the problem is caused by use with electrical or electronic accessories not provided by ZIEMER; or
    g) Product whose warranty/quality sticker, product serial number label or electronic serial number information have been removed, altered or rendered illegible; or
    h) Product returned without valid RMA-Number (Return Merchandise Authorization Number) and valid proof of purchase; or
    i) Charges for installation or set-up, adjustments of customer controls, and installation or repair of systems outside the unit, as well as
    j) Any other reasons, which ZIEMER is not responsible for. Furthermore, ZIEMER does NOT warrant that the results obtained from the use of Product will be accurate or reliable.
  1. Special Terms for Software and Firmware: ZIEMER warrants that software disks will be free from defects in materials and workmanship under normal use for ninety (90) days from the date Consumer receives the Software. ZIEMER does NOT warrant that the functions of the Software or Firmware will meet Consumers' specific requirements or that operation of the software will be uninterrupted or error-free.

  2. Transfer of Title and Risk: Benefit from the Product and risk for loss and damage shall transfer to Consumer at the date of shipment to Consumer EXW (INCOTERMS 2010), unless otherwise agreed in writing. Transportation- and administration costs to the service location are to be paid by the Consumer. ZIEMER will return repaired or replaced Product under this limited warranty to Consumer, transportation, delivery administration costs prepaid by Consumer. ZIEMER assumes no risk for damage or loss of the Product in transit.

  3. Inspection and Acceptance: If the Product failure is not covered by this limited warranty, or proof of purchase does not meet the terms of this limited warranty, ZIEMER will notify Consumer and will request that Consumer authorizes the cost of repair without warranty coverage prior to any further repair activity. Consumer must pay for the cost of repair and return shipping costs for the repair of Product that are not covered by this limited warranty.

  4. Warranty Service: To obtain warranty service, Consumer must:

    a) contact ZIEMER to obtain a RMA-Number and return shipping instructions. The RMA-Number is valid for thirty (30) days from date of issue;
    b) return the entire original package and contents including the Product to the ZIEMER service location along with a description of the malfunction or difficulty and ensure that package is marked with the RMA-Number;
    c) include “valid proof of purchase” (Sales receipt) identifying the Product purchase and the date of purchase or receipt; and
    d) provide your name, complete and correct mailing address, and telephone number.

  5. Disclaimer of warranty and Liability: ZIEMER provides no other warranty to this Product. The warranty exclusively describes all of ZIEMER’s responsibilities regarding the Product. ZIEMER makes no representation or warranties, either expressed or implied, by or concerning any content of materials such as information, documents or software, and in no event shall be liable for any implied warranty of merchantability or fitness for any particular purpose or for any consequential, incidental or indirect damages (including but not limited to damages for loss of business profits, business interruption and loss of business information) arising from the use or inability to use these materials or Products. No one is authorized to make modifications to this limited warranty and Consumer should not rely on any such modification. In no case whatsoever shall Consumer be entitled to claim damages other than occurred on the Product itself. It does apply, however, to the unlawful intent or gross negligence of persons employed or appointed by ZIEMER to perform any of its obligations. Any liability of ZIEMER shall in any case be limited to the purchase value of the Product. Some countries may not allow the exclusion or limitation of liability for consequential or incidental damages, so the above limitations offending the above mentioned law may not apply to Consumer.

  6. Place of Jurisdiction; Applicable Legislation: These Limited Warranty Terms are subject to Swiss law. The courts at the domicile of ZIEMER shall hold jurisdiction.

Stand: Version 3/ September 2023

Ziemer Ophthalmic Systems AG
Allmendstrasse 11
CH-2562 Port, Switzerland
marketing@ziemergroup.com
www.ziemergroup.com